Vorschriften des Sommerhausgebites Hesseløje

 

  1. Fahren mit sowie Parken von Kraftfahrzeugen, Rädern und Mopeds auf den Gemeingebieten und auf dem Strand ist verboten.
     
  2. Aufstellen von Zelten und Campingwagen auf den Gemeingebieten
    ist verboten  (Spielzelte jedoch ausgenommen).
     
  3. Abwerfen von Abfällen jeder Art auf den Gemeingebieten ist verboten. Gartenabfälle müssen an einem Abladeplatz abgeliefert oder auf eigenem Grundstück destruiert/dekompostiert werden.
     
  4. Verwendung von offenem Feuer auf den Gemeingebieten is verboten.
     
  5. Abstellen von Booten und Kähnen auf den Gemeingebieten ist in der eigentlichen Ferienzeit verboten.
     
  6. Die Höchstgeschwindigkeit auf den Wegen des Sommerhausgebietes is 30 Stkm.
     
  7. In dem Sommerhausgebiet ist Parken nur den Grundbesitzern und deren Besuchern gestattet, und soweit möglich nur auf oder an eigenem Grundstück.
     
  8. In den Monaten Juni, Juli und August dürfen Rasenmäher, Gartenfräser und änliche geräuschvollen Geräte nur im Zeitraum zwischen 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr verwendet werden.
     
  9. Zerstreuen von Unkraut auf das Nachbargrundstück darf nicht stattfinden.
     
  10. Hunde müssen auf den Wegen, Fußwegen und Gemeingebieten an der Leine geführt werden
     
  11. Betreten der angrenzenden Felder sowie sonstiger Gebiete außerhalb des Sommerhusgebietes ist nicht erlaubt.
     
  12. Badebrücken dürfen nicht als feste anlegeplätye für Boote und Kähne benutyt werden.
     

 

Revidiert im juni 2000